Die Nachkriegsgeneration hat unter teilweise großen Entbehrungen ein beachtliches Vermögen aufgebaut. Der Übergang dieses Vermögens auf die nächste Generation kann zu einer erheblichen Belastung mit Schenkung- bzw. Erbschaftsteuer führen. Durchdachte lebzeitige Übertragungen und eine vorausschauende Erbfallplanung ermöglichen den steuerschonenden Übergang auch größerer Vermögen.
Bei der Übergabe sind jedoch nicht nur steuerliche Aspekte zu berücksichtigen. In Einklang zu bringen sind beispielsweise auch die Versorgungsbedürfnisse des Schenkers bzw. dessen Ehegatten, die Ausgleichsansprüche von Geschwistern sowie die Erhaltung des Familienfriedens.
Wir unterstützen unsere Mandanten bei der steuerlich und rechtlich optimalen Gestaltung von Vermögensübertragungen zu Lebzeiten und im Erbwege. In diesem Zusammenhang bereiten wir auch die erforderlichen Verträge und Erbregelungen vor.
Leistungen im Bereich Schenkung / Erbschaft
- Steuergestaltung bei Schenkung und Erbschaft
- Prüfung erbrechtlicher Ansprüche
- Schenkungs- und Übergabeverträge
- Testament und Erbvertrag
- Steuerliche Abwicklung
- Versorgungssituation
- Vermeidung von Pflichtteilsansprüchen
- Nachlassverwaltung und Testamentsvollstreckung